Haushaltswesen
Seit Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR oder auch Doppik) gibt es keinen kameralen Haushaltsplan und keine kameralen Haushaltsstellen mehr. Ergebnis- und Finanzhaushalt übernehmen im Wesentlichen die Funktionen des bisherigen Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, allerdings unter strengerer Beachtung der Periodenabgrenzung und der Notwendigkeit des Ressourchenverbrauchskonzepts.
Die Samtgemeinde Tostedt und ihre Mitgliedsgemeinden haben zum 01.01.2009 auf das Neue Kommunale Rechnungswesen umgestellt.
Die Erträge und Aufwendungen sind im Rahmen eines Satzungsverfahrens jeweils für ein Jahr (möglich sind auch zwei Jahre) zu definieren und in Ergebnis- und Finanzhaushalt darzustellen. Der Samtgemeinderat beschließt nach sorgfältiger Vorbereitung und Beratung über die Höhe und Art der Erträge und Aufwendungen.
Der Haushaltsplan der Samtgemeinde Tostedt wird in öffentlicher Sitzung vom Samtgemeinderat beschlossen und nach ggf. erforderlicher Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harburg, in der Verwaltung ausgelegt und ist damit für alle Bürger/innen ein transparentes Dokument. Der Haushaltsplan bestimmt in einem vorgegebenen Rahmen das Verwaltungshandeln.
Es gibt jetzt einen produktbezogenen Haushaltsplan mit einer Ergebnis- und Finanzplanung und Teilhaushalten. Die wesentlichen Produkte eines Teilhaushaltes sollen ferner mit Kenn- und Leistungszahlen ergänzt werden. Dies wird für die Samtgemeinde Tostedt und ihre Mitgliedsgemeinden erstmalig zum Haushaltsplan 2011 erfolgen.
Im Neuen Kommunalen Rechnungswesen wird auf Produktsachkonten gebucht. Ein Produktsachkonto ergibt sich aus der Produktnummer (für welche Leistung werden Gelder verwendet) und dem Sachkonto (welche Art von Geldern werden verwendet z. B. Personalkosten oder Steuererträge). Hierzu wurde zunächst ein Produktplan entwickelt. Dieser Produktplan ist aber nicht als starres Gebilde zu verstehen, sondern es wird Änderungen, wie z.B. das Einfügen von neuen Produkte durch neue Aufgaben usw. geben. Momentan werden im Haushalt der Samtgemeinde Tostedt
81 Produkte dargestellt.
Außer dem Produktplan wurde ergänzend ein Kontenplan aus dem verbindlich vorgeschriebenen Kontenrahmen des Landes Niedersachsen entwickelt.
Durch die Umstellung im Haushaltsrecht sind zukünftig völlig neue Planzahlen zu ermitteln, die sich von den kameralen Zahlen deutlich unterscheiden können.
Nur der Ergebnishaushalt findet eine direkte Entsprechung im kaufmännischen Rechnungswesen. Im Ergebnishaushalt - annähernd mit einer Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft vergleichbar -, dem so genannten laufenden Betriebshaushalt, sind alle Aufwendungen veranschlagt sowie alle Erträge, die sich aus der Erstellung öffentlicher Dienstleistungen sowie dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen einer Gemeinde ergeben, zum Beispiel Benutzungsgebühren. Der Ergebnishaushalt sollte mit einem Überschuss „Zuführung an die ordentliche Überschussrücklage" abschließen, die Ihren Saldo an das Eigenkapital - für Niedersachsen die Nettoposition - „abgibt".
Die Erhebung von Gebühren, Entgelten und Steuern stellt eine originäre Aufgabe zur Einnahmesicherung dar. Es ist wichtig, die rechtmäßigen Forderungen über die Samtgemeindekasse einzufordern und den Zahlungseingang mit allen gebotenen Mitteln zu erreichen. Dies dient der Sicherung der Liquidität, um allen Zahlungsverpflichtungen der Samtgemeinde Tostedt rechtzeitig nachkommen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Finanzhaushalt stellt den Finanzmittelfluss und den investiven Teil (Beschaffung der Anlagegüter) dar. Das heißt, alle Beschaffungen ab 150 Euro, die beweglich und selbständig nutzbar sind und mit langer Nutzungsdauer sowie alle Bauinvestitionen (Hoch- und Tiefbau) mit dem gesamten Grundstücksverkehr der Samtgemeinde werden dort dargestellt. Einen wesentlichen Teil der Einzahlungen des Finanzhaushalts stellen Zuweisungen und Zuschüsse verschiedenster Fördermittelgeber für die Investitionen dar und beeinflussen wesentlich die Finanzierbarkeit der geplanten Maßnahmen.
Darüber hinaus ist es gelegentlich notwendig, zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der gemeindlichen Investitionsmaßnahmen Kredite auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen, deren Zins- und Tilgungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum durch die Gemeinde erwirtschaftet werden müssen.
Eine dem Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung vergleichbare „Kapitalflussrechnung" mit dem Nachweis aller Einzahlungen und aller Auszahlungen kennt das kaufmännische Rechnungswesen nicht regelmäßig, sondern nur für sog. Große Kapitalgesellschaften.
Haushaltspläne der Gemeinde Tostedt
Haushaltspläne der Samtgemeinde Tostedt
Ansprechpartner/in
Frau Simone Sepp - Fachbereichsleitung -![]() | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 204 // EG Schützenstraße 24 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-160 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: s.sepp@tostedt.de | |
Frau Karin Herrmann![]() | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 202 // EG Schützenstraße 24 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-161 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: k.herrmann@tostedt.de | |
Frau Susanne Stemmann![]() | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 203 // EG Schützenstraße 24 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-162 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: s.stemmann@tostedt.de | |
Frau Christina Meyer![]() | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 205 // EG Schützenstraße 24 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-167 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: c.meyer@tostedt.de | |
Frau Maria Visarius![]() | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 206 // EG Schützenstraße 24 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-166 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: m.visarius@tostedt.de |