Abwicklung von Wildschäden
Wildschäden können nach der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdsachen bei der Samtgemeinde Tostedt zur Schadenfeststellung angemeldet werden. Die Meldung muss zwingend innerhalb einer Woche erfolgen, nachdem der Schaden erstmalig festgestellt worden ist. Vor der Anmeldung soll ein Einigungsgespräch zwischen Geschädigtem und Jagdpächter erfolgen.
Bereits beim 1. Einigungstermin ist von der Samtgemeinde ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Die Kosten des Verfahrens werden nach dem Aufwand der Samtgemeinde und des Sachverständigen berechnet. Die Mindestgebühr der Samtgemeinde beträgt 120,00 €. Sie kann bei größeren Schäden oder im Falle der Nichteinigung auch höher ausfallen.
Schriftliche Meldungen an den Fachdienst Gefahrenabwehr sollten folgende Angaben enthalten:
Name des Grundstückseigentümers, Name des Jagdpächters, Tag der erstmaligen Feststellung, Lage und Größe der Fläche, Art der Bewirtschaftung und Höhe des Schadens.
Ansprechpartner/in
Frau Kim Müller | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 313 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-267 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: k.mueller@tostedt.de | |
Herr Christian Lindner | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 312 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-254 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: c.lindner@tostedt.de |
Dokumente
Wildschaden Anmeldevordruck (24 kB) |