Offenbar sollen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes vor Ort Bußgelder in bar eingefordert werden.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich Kreis- und Gemeindemitarbeiter im Außendienst immer ausweisen können und keinesfalls Bußgelder in bar einfordern. Sollten Bürgerinnen und Bürger den Verdacht haben, dass es sich um falsche Kontrolleure handelt, werden sie gebeten, sich an die Polizei zu wenden.