Tagespflegepersonen
Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Betreuung durch Tagespflegepersonen (Tagesmütter/ Tagesväter).
Tagespflege bedeutet, dass ein Kind, im Alter von 0-14 Jahren, für einen Teil des Tages oder ganztags in einer anderen Familie durch eine Tagesmutter-, vater betreut wird. Es handelt sich somit um eine familienähnliche Betreuungsform mit flexiblen Betreuungszeiten.
Tagespflegepersonen müssen bereits ab dem 1. Kind eine Pflegeerlaubnis bei ihrem Jugendamt (Landkreis Harburg) einholen. Diese Regelung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gilt sei dem 01.10.2005.
Suche nach geeigneten Tagespflegepersonen
Sie suchen in Ihrem Wohnort eine Tagesmutter? Dann wenden Sie sich bitte an den Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) oder telefonisch unter 04171 / 693-0. Hier werden die Tagespflegepersonen mit Qualifikation vermittelt.
Zuschüsse / Finanzierung der Kindertagespflege
Den Kindertagespflegepersonen wird für ihre Leistungen, entsprechend der Anzahl der Betreuungsstunden pro Monat, vom Landkreis Harburg eine laufende Geldleistung gezahlt (Finanzierung der Kindertagespflege).
Die Eltern haben einen Kostenbeitrag an den Landkreis Harburg zu zahlen, der nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist. Die Antragsunterlagen finden Sie am Ende der Seite, bei Fragen wenden Sie sich an die
Abteilung Besondere Leistungen für Kinder & Jugendliche
Telefon: 04171-693-0
Telefax: 04171-693-474
E-Mail: Abteilung52@lkharburg.de
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Ausbildung zur Tagesmutter-, vater (Qualifizierungslehrgang)
Die Tagespflege ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die weit über eine soziale Dienstleistung hinausgeht. Im Ausbildungslehrgang werden die vielfältigen Aufgaben der Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt und bearbeitet. Die Ausbildung umfasst bei der Volkshochschule min. 160 Unterrichtsstunden aufgeteilt in Grund- und Aufbaukurs. Kindertagespflegeperson kann nur sein, wer eine Pflegeerlaubnis besitzt (§ 43 SGB VIII). Diese wird nach entsprechender Eignungsfeststellung, Qualifizierung und auf Antrag durch die Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche erteilt.
Die Abteilung Besondere Leistungen für Kinder & Jugendliche erstattet nach erfolgreichem Abschluss die Lehrgangsgebühren ohne Lehrmaterial.
Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtung und in Tagespflege sowie die Verordnung über die Eignung von Tagespflegepersonen und Tagespflegegeld können Sie bei der Samtgemeinde Tostedt einsehen oder unter www.juris.de kostenfrei herunterladen.
Die Qualifizierungs- und Ausbildungsordnung für Tagespflegepersonen können Sie beim „Bundesverband für Kindertagespflege e.V“ einsehen.
Tagesmütter u. -väter e. V. des Landkreises Harburg
Tostedt (Heidenau, Dohren, Kakenstorf, Handeloh, Holvede, Halvesbostel, Hollenstedt, Appel usw.) | Ortsgruppenleiterinnen Steffanie Block Claudia Nabe | Tel. 04182-287302 Vermittlung von Kindertagespflegepersonen steffanie.block@tagesmuetter-vaeter.de Ortsgruppenmitgliederberatung Mo- Fr: 7.00 bis 17.00 Uhr |