Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltshilfe und Familienpflege
Wenn die Weiterführung des Haushaltes wegen eines Krankenhausaufenthaltes, eines Kuraufenthaltes, häuslicher Krankenpflege, während der Schwangerschaft oder wegen der Geburt eines Kindes nicht möglich ist, kann man bei der Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Viele gesetzliche Krankenkassen haben in ihrer Satzung für weitere Fälle einen Anspruch auf Haushaltshilfe bestimmt.
Ansprechpartner, Adressen und Links:
Ihr Hausarzt, bei den Krankenkassen sowie den örtlichen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
Dorfhelferinnen
Wenn Mama/Papa fehlt…
- weil sie durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.
- weil bei ihr ein Krankenhausaufenthalt - auch mit anschließender ambulanter Behandlung - erforderlich ist.
- weil ihr der Arzt/die Ärztin wegen Schwangerschaftsbeschwerden eine Schonung verordnet hat.
- weil sie im Entbindungszeitraum nicht in gewohnter Weise für die Familie und den Haushalt sorgen kann.
- weil sie ein Kind zur Kur oder ins Krankenhaus begleiten muss und weitere kleine Kinder zu Hause Betreuung benötigen.
- weil sie an einer ärztlich verordneten (Mutter-Kind-) Kur oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt.
- weil sie aus persönlichen Gründen pflegebedürftige Angehörige vorübergehend nicht versorgen kann.- weil sie verstorben ist.
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Die Dorfhelferin kann im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch in dörflichen und städtischen Haushalten eingesetzt werden.
Ansprechpartner, Adressen und Links:
- Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Knochenhauerstraße 33, 30159 Hannover, Tel.-Nr: 0 511 / 12 41 - 539, Fax-Nr: 0 511 / 12 41 - 977, dhw@evlka.de