Adoption
Adoption ist die Annahme Minderjähriger oder Volljähriger an Kindes statt. Das Adoptionsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes. Das Adoptionsvermittlungsgesetz können Sie unter www.bundesrecht.juris.de kostenfrei herunterladen.
ein Kind adoptieren
Ehepaare wie auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Wer ein Kind adoptieren möchte muss bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Erst nach eingehender Beratung der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Harburg kann die Vermittlung einsetzen. Die Adoption eines minderjährigen Kindes ist zulässig, wenn es dem Wohl des Kindes dient und aller Voraussicht nach ein Eltern-Kinder-Verhältnis entsteht. Ein Kind zu adoptieren, ist eine besondere Form der Familiengründung: Mit der Rechtswirksamkeit der Adoption erwirbt das angenommene Kind die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden.
Das Adoptionsverfahren im Überblick:
- Bewerbung für die Adoption eines Kindes
- Adoptionspflege für das Kind
- Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung
Bei Auslandsadoptionen gelten besondere Bestimmungen, über die die staatlich anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen informieren.
Elternzeit
Adoptiveltern können innerhalb der Rahmenfrist bis zum achten Lebensjahr des Kindes, das in Vollzeit- oder Adoptionspflege aufgenommen wurde, insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen. Es gibt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit zeitlich, bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes, zu übertragen, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt.
Erziehungsgeld/Elterngeld
Für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege kann Erziehungsgeld/Elterngeld in Anspruch genommen werden, nicht aber für Pflegekinder. Es wird beginnend mit der Aufnahme des Kindes in die Familie und nur innerhalb der Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres gezahlt.
ein Kind zur Adoption freigeben
Bei ungewollter Schwangerschaft ist das Austragen des Kindes und die Freigabe zur Adoption eine Alternative für Mutter und Kind. Eine große Zahl vorwiegend kinderloser Paare möchte gerne ein Kind annehmen, um den noch ungeborenen Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Das Kind wird durch eine Adoptionsvermittlungsstelle zur Adoption vermittelt. Das Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht entscheidet über die Adoption.
Um ein Kind zur Adoption frei zu geben sind folgende Schritte erforderlich:
- Beratung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle
- Auftrag an die Adoptionsvermittlungsstelle, Adoptiveltern zu suchen
- Trennung vom Kind: das Sorgerecht ruht, das Jugendamt wird Vormund
- acht Wochen Schutzfrist für die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe
- notarielle Einwilligung zur Adoption
Der Fachbereich Jugend und Familie beim Landkreis Harburg ist als Adoptionsvermittlungsstelle tätig und sucht Eltern für Kinder und nicht umgekehrt. Hier erhalten Sie Informationen über Fremd- oder Verwandtenadoptionen.
Ansprechpartner, Adressen und Links:
Landkreis Harburg, Fachbereich Jugend und Familie, S. Gallei, Gebäude A, Zimmer 410, Schlossplatz 6, 21423 Winsen, Tel.-Nr: 0 41 71 / 693 – 198, Email: jugend+familie@lkharburg.de
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