Bürgermeisterin / Gemeindedirektor
Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde wird nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern zu Beginn jeder Wahlperiode aus der Mitte des Rates von den Ratsfrauen und Ratsherren gewählt. Sie / Er ist ein Organ der Gemeinde.
Zur Bürgermeisterin der Gemeinde Tostedt wurde am 02.11.2021 Frau Nadja Weippert (GRÜNE) gewählt.
Der Rat einer Mitgliedsgemeinde kann zu Beginn einer Wahlperiode beschließen, dass der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung dieser beiden Organe einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor und die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren obliegt und die übrigen Aufgaben, insbesondere die Verwaltungsaufgaben, von einem "Gemeindedirektor" wahrgenommen werden. Dieses ist in der Regel der Samtgemeindebürgermeister. Der "Gemeindedirektor" ist kein eigenständiges Organ der Gemeinde, sondern vielmehr "Organwalter" für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister.
In der Gemeinde Tostedt ernannte am 02.11.2021 der Rat den Samtgemeindebürgermeister Dr. Peter Dörsam erneut zum Gemeindedirektor.