Auftragsvergaben der Samtgemeinde und Gemeinde Tostedt
Das Land Niedersachsen hat mit Erlass vom 04.02.2009 die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst.
Die Samtgemeinde Tostedt leistet damit im Sinne einer nachträglichen Transparenz einen Beitrag zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) im Anschluss an durchgeführte Vergabeverfahren bei Auftragsvergaben die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen. Die Informationen sind unverzüglich, im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen.
Gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 UVgO ist der Auftraggeber nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb verpflichtet, über jeden so vergebenen Auftrag auf seinen Internetseiten oder Internetportalen zu informieren. Diese Regelung gilt ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer). Die Informationen werden für die Dauer von drei Monaten vorgehalten und müssen bestimmte Angaben enthalten.
Ausschreibungen der Samtgemeinde und Gemeinde Tostedt werden über folgendens Portal veröffentlicht: Vergabeplattform Niedersachsen