Samtgemeinde Tostedt
 
 
ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 10.16/76

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Dem Rat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der der Sitzungsvorlage 10.16/76 als Anlage beigefügte Entwurf der „Richtlinie zur Förderung von Kinderspielkreisen in der Samtgemeinde Tostedt“ wird als Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.08.2012 in Kraft.

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Sachverhalt

 

Die Samtgemeinde Tostedt fördert Kinderspielkreise auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Kinderspielkreisen. Hier eine Übersicht der Kinderspielkreise:

 

Spielkreise :

Platzangebot:

Spielkreis Dohren „Rasselbande e.V.“

30 Vormittagsplätze (nur 15 rechtsanspruchsfähig)

„TSV Heidenau e.V.“ Spielkreis Heidenau

35 Vormittagsplätze (nur 20 rechtsanspruchsfähig)

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Nordheide e.V. Kakenstorf
(Waldorfkinderspielkreis Kakenstorf)

20 Vormittagsplätze
(wovon derzeit kein Kind aus dem Samtgemeindegebiet die Einrichtung besucht)

ev.-luth. Kirchengemeinde Sprötze

(Spielkreis Sprötze)

15 Vormittagsplätze
(lediglich sporadische Anzahl von Kindern aus dem Samtgemeindegebiet )

Gesamtplätze:

65 / 100 Plätze

 


Folgende Spielkreise

wurden aufgelöst:

Platzangebot:

Spielkreis Otter

15 Nachmittagsplätze

Bis zum 31.07.2008

Spielkreis Kampen

30 Vormittagsplätze

Bis zum 31.07.2011

Spielkreis Tostedt 

30 Vormittagsplätze

Bis zum 31.07.2011

Gesamtplätze:

75 Plätze

 

 

Gem. § 3 der aktuell gültigen Richtlinie erfolgt eine Pauschalförderung in Höhe von 24 € je belegtem Platz und regelmäßiger Wochenbetreuungsstunde sowie 36 € je belegtem Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder.

 

Mit Schreiben vom 20.07.2012 hat der TSV Heidenau e.V. für den Heidenauer Spielkreis sowie die Rasselbande Dohren e.V. mit Schreiben vom 08.08.2012 einen Antrag auf Anhebung der Pauschalförderung gestellt.

 

Die Spielkreisvertreter berichteten in mehreren Gesprächen und geben in den vorliegenden Anträgen (Anlage -1- / -2-) an, dass die Zuschüsse der Samtgemeinde, aufgrund u. a. von gestiegenen Personalkosten für die Betreuungskräfte, Mietkosten sowie Energie- und allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr auskömmlich sind. Die Benutzungsgebühren wurden von beiden Spielkreisen erst kürzlich angehoben. Eine weitere Anhebung sei momentan aufgrund der Höhe der Gebühren nicht vertretbar, um das Angebot für die Eltern noch attraktiv zu halten. Die gestiegenen Kosten belasten die Haushalte der Kinderspielkreise so stark, dass diese künftig nicht mehr ausgeglichen werden können.

 

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, haben sich in den letzten Jahren drei Spielkreise aufgrund von mangelnder Nachfrage bzw. finanziellen Gründen u. a. aufgelöst.

 

Eine Anhebung der vorgenannten Beträge erfolgte letztmalig zum 01.01.2005.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht grundsätzlich ein großes Interesse am Fortbestand der Spielkreise. Im Falle einer möglichen Schließung müsste die Samtgemeinde die durchschnittlich rund 50 Kinder kurzfristig in den vorhandenen Kindertagesstätten unterbringen.

 

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen die Richtlinie zur Förderung von Kinderspielkreisen in der Samtgemeinde Tostedt mit Wirkung zum 01.08.2012 auf 32,00 € und auf 45,00 € für unter Dreijährige anzuheben.

 

Eine Anhebung der Pauschalförderung für alle Spielkreise würde für den Samtgemeindehaushalt eine Mehrbelastung von rund  10.000 € / Jahr bedeuten.

Haushaltsmittel für 2012 stehen bei dem Sachkonto 10/36509.43185000 sowie im Deckungskreis zur Verfügung.

 

Es sei noch zu erwähnen, dass auch die ev.-luth. Einrichtung in Sprötze aller Voraussicht nach den Spielkreisbetrieb im Jahre 2013 einstellen wird.

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