Samtgemeinde Tostedt
 
 
ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 10.16/365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Samtgemeinde verabschiedet zeitnah eine Regelung über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das Freibad in Tostedt.

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Sachverhalt

 

Das Ratsmitglied Andreas Dyck hat mit Email vom 23.06.2015 folgenden Antrag gestellt, der in der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.07.2015 zur Beratung in den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss verwiesen wurde:

 

Antrag zur Verbesserung der Finanzsituation der Samtgemeinde Tostedt:

„Der Rat der Samtgemeinde verabschiedet zeitnah eine Regelung über die Erhebung von Eintrittsgebühren für das Freibad in Tostedt.“

 

Begründung:

„Das Freibad in Tostedt stellt auch in seinem aktuellen baulichen Zustand für Teile der Bevölkerung einen geeigneten Ort der Freizeitgestaltung dar. Mit Unterstützung des Fördervereins kann das Freibad weiterhin erhalten werden – für die notwendige Unterhaltung und Attraktivierung kann von den Nutzern ein angemessener Eintritt verlangt werden; eine kostenlose Nutzung des beheizten Freibades ist keine zwingende Voraussetzung für einen Fortbestand. Mit der Erhebung des Eintritts tragen die Nutzer einen Beitrag zur Erhaltung des Bades und entlasten so die Allgemeinheit.

 

Die konkrete Regelung der Eintrittshöhe mit einer angemessenen Staffelung für Kinder/ Jugendliche und Erwachsene bleibt der Beratung in den Fachausschüssen überlassen.

 

Es bleibt unbenommen, dass die Gemeinde Tostedt als Standort des Bades und zweifelsohne so bevorzugte Gemeinde einen finanziellen Beitrag an die Samtgemeinde leistet und so Bürgerinnen und Bürger aus Tostedt von der Erhebung von Gebühren befreit bleiben.“

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:
Bei einer Entscheidung über die Erhebung von Eintrittsgeld für das Freibad bereits zur Saison 2016 muss berücksichtigt werden, dass damit auch sofort ein Kassensystem einschließlich evtl. Umbaumaßnahmen bzw. ausreichend geringfügig beschäftigtes Personal einschließlich sicherer Bargeldaufbewahrungs- und Bargeldtransportmaßnahmen im Zugangsbereich zum Freibad erforderlich wären.

 

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