Vorlage - 07.16/125
Sachverhalt:
Zu a.) Der Rat der Gemeinde Tostedt hat in seiner Sitzung am 12. September 2013 die Einleitung der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 40 „Bahnhofstraße / Poststraße“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig wurden die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB (= öffentliche Auslegung) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (= Behördenbeteiligung) beschlossen. Die Änderung wurde somit im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Initiative zur Änderung des B-Plans wurde durch die Antragstellung der Firma „Otto Bade GmbH“ ausgelöst. Die Geschäftsführerin Frau Alice Kurze hat mit Schreiben vom 27. Juni 2013 einen Antrag auf Änderung des B-Plans gestellt, um eine Erweiterung des Kaufhauses realisieren zu können. Die Erweiterung von ca. 30 m Länge und ca. 30 m Breite soll im „rückwärtigen“ Gebäudeteil erfolgen. Durch die rückwärtige Erweiterung des Kaufhauses Bade werden im Erdgeschoss die Anlieferungs- und Lagerflächen neu geschaffen bzw. sinnvoll zusammengelegt sowie die Verkaufsfläche um ca. 730 m² vergrößert. Die gesamte Verkaufsfläche des Kaufhauses Bade wird mit der Erweiterung zukünftig ca. 3.730 m² umfassen. Im Kellergeschoss wird die vorhandene Tiefgarage ebenfalls in den Außenmaßen erweitert; das neu geschaffene Obergeschoss wird als zusätzliche Parkpalette genutzt, wobei die vorhandene Zu- und Abfahrt bestehen bleibt. Mit der Firma „Otto Bade GmbH“ wurde hierzu ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen.
Im Zuge der 3. Änderung wurden jedoch auch die angrenzenden Nachbargrundstücke mit in die Planung einbezogen und in die einzelnen Kerngebiete MK 1 bis MK 3 untergliedert.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27. November 2013 bis zum 03. Januar 2014. Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht.
Parallel erfolgte die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Alle drei angeschriebenen Behörden haben fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.
Aufgrund der Anregung des Landkreises Harburg wird die örtliche Bauvorschrift Nr. 3 ersatzlos gestrichen. Diese Festsetzung regelte die Befestigungsart der Stellplätze: „Stellplätze sind nur in wasserdurchlässiger Ausführung, durch die das Niederschlagswasser zum überwiegenden Teil versickern kann, zulässig.“ Bereits zur letzten Baugenehmigung im Jahr 2012 (Abriss Gebäude Poststraße 4 und Integration in die bestehende Stellplatzanlage zum Kaufhaus Bade) hat der Landkreis Harburg vom Bauherrn verlangt, dass die Stellplatzanlage vollflächig mit Betonsteinpflaster verlegt wird. Der Landkreis Harburg verweist hierzu auf aktuelle Regelwerke (Arbeitsblatt DWA-A).
Bei Beibehaltung der örtlichen Bauvorschrift Nr. 3 würde der B-Plan zukünftig formal einem genehmigten und legalen Zustand widersprechen. Mit der Streichung der örtlichen Bauvorschrift erfolgt nun eine Harmonisierung zwischen Baugenehmigung und Bauleitplanung.
Die gesamte und ausführliche Abwägung liegt in einer tabellarischen Form als Anlage 1 der Sitzungsvorlage bei (6 Seiten).
Zu b.) Mit Annahme der Abwägung liegen nun die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vor. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen liegt als Anlage 2 (1 Seite) bei. Die überarbeitete Begründung bildet die Anlage 3 (17 Seiten).
Anlage/n:Anlage/n:
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