Auszug - Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2013 und Ergebnisverwendungsbeschluss
Beschluss (einstimmig):
Die Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen 2013 mit der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG die Zuführung des Überschusses in Höhe von 533.399,81 Euro in die ordentliche Überschussrücklage sowie eine Entnahme aus der ordentlichen Überschussrücklage in Höhe von 279,90 Euro zum Ausgleich des Fehlbetrages in der außerordentlichen Ergebnisrechnung. Die Überschussrücklage soll bei eventuellen Fehlbeträgen zum Haushaltsausgleich künftiger Jahre herangezogen werden. |