Samtgemeinde Tostedt
 
 
ALLRIS - Auszug

12.12.2013 - 19 Bebauungsplan Nr. 49 "Gewerbegebiet Harburger S...

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Wortprotokoll

Herr Seute berichtet über das Bauvorhaben von Herrn Klaas Dittmer. Die gewählte Architektur des Gebäudes korrespondiert mit der zukünftigen Nutzung als „Medienwerk“ und erzeugt aufgrund der bereits vorhandenen Gebäuden im Gewerbegebiet keine städtebaulichen Spannungen.

 

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zu a)

Beschluss (einstimmig):

 

Die Gemeinde Tostedt führt eine 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Gewer­begebiet Harburger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durch. Der Änderungsbereich umgrenzt die Flurstücke 34/27 und 34/33 in der Flur 7, Gemarkung Todtglüsingen.

 

zu b)

Beschluss (einstimmig):

 

Mit dem Entwurf der 4. Änderung ist die öffentliche Auslegung gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

zu c)

Beschluss (einstimmig):

 

Mit dem Entwurf der 4. Änderung ist die Behördenbeteiligung gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlagen zur Vorlage