Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
Samtgemeindebürgermeister Dr. Dörsam verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Des Weiteren belehrt er die Ratsmitglieder gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) über die ihnen obliegenden Pflichten gemäß § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Treuepflicht).
Die Ratsmitglieder werden von Herrn Walnsch einzeln nach vorne gebeten und bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme der Pflichtenbelehrung. Die Verpflichtung und Pflichtenbelehrung ist damit aktenkundig.
Die Ratsmitglieder erhalten von Herrn Dr. Dörsam ein Taschenbuch für Ratsmitglieder in Niedersachsen. Das Kommunalverfassungsrecht erhalten die Ratsmitglieder bei der nächsten Sitzung, weil der Landtag noch Änderungen beschlossen hat. |