Auszug - Wahl der ehrenamtlichen Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters a.) Beschluss über die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen b.) Bestimmung über eine Reihenfolge der Vertretung c.) Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen aus den Beigeordneten
Zu a.):
Herr Riepshoff beantragt, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters auf 3 festzusetzen.
Zu b.):
Herr Riepshoff schlägt vor, dass eine Reihenfolge in der Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters bestehen soll.
Zu c.):
Frau Randt schlägt für das Amt des 1. stellv. Samtgemeindebürgermeisters Rolf Aldag vor.
Da nur ein Wahlvorschlag gemacht wurde und niemand diesem widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
Wahlergebnis:
Ja: 34 Nein: 0 Enthaltung: 1
Herr Timmermann stellt fest, dass Herr Aldag als 1. stellv. Samtgemeindebürgermeister durch Handzeichen gewählt wurde. Auf Nachfrage erklärt Herr Aldag, dass er die Wahl annimmt.
Herr Riepshoff schlägt für das Amt des 2. stellv. Samtgemeindebürgermeisters Gerhard Netzel vor.
Da nur ein Wahlvorschlag gemacht wurde und niemand diesem widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
Wahlergebnis:
Ja: 32 Nein: 2 Enthaltung: 1
Herr Timmermann stellt fest, dass Herr Netzel als 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister durch Handzeichen gewählt wurde. Auf Nachfrage erklärt Herr Netzel, dass er die Wahl annimmt.
Herr Dr. Kalinowsky schlägt für das Amt des 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisters Charlotte Michel vor.
Da nur ein Wahlvorschlag gemacht wurde und niemand diesem widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
Wahlergebnis:
Ja: 33 Nein: 1 Enthaltung: 1
Herr Timmermann stellt fest, dass Frau Michel als 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisterin durch Handzeichen gewählt wurde. Auf Nachfrage erklärt Frau Michel, dass sie die Wahl annimmt. Beschluss: zu a.):
Aufgrund des § 81 Absatz 2 NKomVG werden 3 ehrenamtliche Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters aus den Beigeordneten gewählt.
zu b.):
Aufgrund des § 81 Absatz 2 NKomVG wird bestimmt, dass eine Reihenfolge in der Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters bestehen soll.
zu c.):
Es wird kein Beschluss gefasst, sondern es finden Wahlen nach § 67 NKomVG statt. Abstimmungsergebnis: Zu a.): einstimmig
Zu b.): Ja: 34 Nein: Enthaltung: 1 |