22.11.2018 - 9 Samtgemeindeinterner Finanzausgleich in den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Karin Herrmann
- Datum:
- Do., 22.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Zentrale Finanzangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Karin Herrmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sepp erläutert die Sitzungsvorlage und ergänzt, dass der Finanzbedarf - wie auch aus dem Planentwurf 2019/2020 ersichtlich - bei der Samtgemeinde liegt. Da die Umlagen 100 % der Berechnungsgrundlagen erfassen, findet bei einer Weiterleitung von Schlüsselzuweisungen keine Ausgleichswirkung statt.
Sollte der Hebesatz für die Kreisumlage, wie vom Landkreis für 2020 angekündigt, abgesenkt werden, betragen die Umlagen wieder weniger als 100 % und eine Weiterleitung könnte dann wieder zum Thema werden. Von den aufgeforderten Mitgliedsgemeinden sind keine Stellungnahmen zum Planentwurf 2019/2020 eingegangen.
Auf Anfrage von Herrn Dyck erläutert Frau Sepp, dass in anderen Samtgemeinden eine Weiterleitung von Schlüsselzuweisungen nur pro forma erfolgt.
Herr Dr. Dörsam führt aus, dass in anderen Samtgemeinden z.B. in Bevensen-Ebstorf der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nur 22 % beträgt, die Aufgabe „Kinderbetreuung“ dafür aber von den Mitgliedsgemeinden erledigt wird. In diesen Samtgemeinden reicht die Samtgemeinde Haushaltsmittel an die Mitgliedsgemeinden weiter.
Anlagen zur Vorlage
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