Samtgemeinde Tostedt
 
 
ALLRIS - Auszug

06.03.2018 - 18 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Seute erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass für diesen Bebauungsplan in den letzten Jahrzehnten bereits drei Änderungsverfahren durchgeführt wurden und dabei auch die Grünfchen im Kern Thema gewesen waren. Weiter erläutert Herr Seute mit Bezug auf das Entwicklungskonzept die Bedeutung von innerörtlichen Grünstrukturen. Entlang der Schützen- und Waldstraße im Bereich des Plangebietes sind 23 Eigentümer mit Grenze zu der inneren Grünfläche zu verzeichnen. Bei einer Befragung der angrenzenden Eigentümer sollte man sich jedoch darauf beschränken, die fünf Haupteigentümer anzusprechen.

 

Herr Dr. Kalinowski spricht sich dafür aus, die Grünfläche zu erhalten und über Wege zu erschließen, bzw. mit Blick auf die Zukunft Möglichkeiten hierfür zu finden. Er fragt, ob dieses Ziel des Entwicklungskonzeptes bisher schon verfolgt wurde.

 

Herr Seute nimmt Bezug auf die Erlebbarkeit von Grünflächen und spricht u.a. die Flächen im Ortskern mit den Wegen von Am Sande zur Kirche und zur Kita an. Grundsätzlich wären Umsetzungen in dieser Richtung nur im Einvernehmen mit den Eigentümern möglich. In diesem Falle sollte bedacht werden, dass die Grünfläche isoliert und komplett umgeben von Bebauung liegt.

 

Herr Allwardt möchte anregen, sich Gedanken zu den Möglichkeiten der Nutzung der Grünfläche zu machen, beispielsweise mit der Zielrichtung einer Begegnungs- und Erholungsstätte (z.B. mit einem Café), auch im Sinne einer besseren Attraktivität und Erlebbarkeit des Ortskerns.

 

Frau Weippert gibt ein Statement aus dem Blickwinkel der angrenzenden Anlieger ab und erklärt ihr deutliches „Nein“ zur potentiellen öffentlichen Nutzung der inneren Grünfläche. Man sollte bedenken, dass dies für die Ruhe der benachbarten privaten Grundstücke deutlich negativ sein könnte.

 

Herr Netzel erklärt, dass eine Entwicklung der Grünfläche mit einen Café aus seiner Sicht nicht zielführend sein sollte; sodann verliest er den im Verwaltungsausschuss formulierten und gefassten Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Grundstückseigentümer mit erheblichen Grundstücksanteilen nach Ihrem Entwicklungswillen für die genannte Fläche zu befragen. Im Anschluss kann über die Inaussichtstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Schützenstraße/Waldstraße“ erneut beraten werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage