Kinderreisepass ACHTUNG!!! Gesetzliche Änderung ab 01.01.2024
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann nur noch bis zum 31.12.2023 ein Kinderreisepass beantragt werden.
Ab dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche die Abschaffung des Kinderreisepasses zur Folge haben. Auch eine Aktualisierung oder Verlängerung vorhandener Kinderreisepässe, ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr zulässig.
Zukünftig können im Bedarfsfall, für minderjährige Kinder aller Altersgruppen, die gleichen Dokumente wie für Erwachsene (Personalausweis oder Reisepass), mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei, beantragt werden.
© Bundesministerium des Innern
maschinell lesbarer Kinderreisepass
Jedes Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr einen maschinell lesbaren Kinderreisepass erhalten. Eine Verlängerung der bisherigen (grünen) Kinderausweise ist nicht möglich. Die Ausstellung oder die Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses kann im Bürgerbüro beantragt werden.
Der Antrag zur Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen. Die Kinder müssen zur Passausstellung vor Ort sein. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, eine Verlängerung bzw. mehrere Verlängerungen sind bis maximal zum 12. Lebensjahr für jeweils 1 Jahr möglich. Kinderreisepässe können jedoch nur verlängert bzw. aktualisiert werden, solange diese noch gültig sind. Die maximale Gültigkeit endet mit dem 12. Lebensjahr. Der maschinell lesbare Kinderreisepass kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort im Bürgerbüro ausgestellt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen (Pass- und Visapflicht) erhalten Sie unter folgendem Link beim: Auswärtigen Amt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass für die Einreise in einige Länder der Kinderreisepass nicht ausreichend ist und evtl. auch noch eine bestimmte Mindestgültigkeit des (Kinder-)Reisepasses gefordert wird. Sie müssen sich selbst (ggf. auch unter Kontaktierung der Botschaft / des Konsulats des entsprechenden Landes, des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft, des Reisebüros, etc.) erkundigen, welche Papiere zur Einreise in das entsprechende Land benötigt werden. Dementsprechend müssen Sie diese dann rechtzeitig beantragen. Die Verantwortung dafür, dass die reisende Person im Besitz der richtigen Ausweispapiere ist, liegt allein beim Reisenden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter. Die Samtgemeinde Tostedt kann hierzu keinerlei Beratung geben.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- alter Kinderreisepass, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des Kindes, welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht
- 1 aktuelles, biometrie-taugliches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Um die weiteren Bestimmungen und die Fotomustertafel der Bundesdruckerei einzusehen klicken Sie bitte hier: Mustertafel. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen und auch direkt im Bürgerbüro in Tostedt besteht die Möglichkeit der Passfotoanfertigung (Fotokabine). Wichtige Hinweise und Informationen hierzu erhalten Sie hier: Fotokabine
- Die schriftliche Einverständniserklärung (Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben)der/des Personensorgeberechtigten ist mitzubringen. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleiste nden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
Kinder für welche ein Dokument ausgestellt werden soll, müssen zwingend vor Ort sein.
Die Unterschrift für den Kinderreisepass kann auch schon von Kindern ab 6 Jahren geleistet werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift generell zu leisten.
Außerdem erhalten Sie Informationen zum Kinderreisepass des Bundesinnenministeriums und der Bundesdruckerei.
Gebühr und Gültigkeit
Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro und für die Verlängerung bzw. Aktualisierung 6,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. (Kreditkarten werden NICHT akzeptiert)
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (maximal jedoch bis zum 12. Lebensjahr) ausgestellt. Verlängerungen bzw. Aktualisierungen für jeweils 1 Jahr sind möglich. Kinderreisepässe können jedoch nur verlängert bzw. aktualisiert werden, solange diese noch gültig sind, die maximale Gültigkeit endet ebenfalls mit dem 12. Lebensjahr.
Ansprechpartner/in
Frau Jessica Bove | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Frau Johanna Gevers | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Frau Silvia Heitmann | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Frau Bettina Marquardt (Fachdienst Bürgerbüro) | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Frau Sandra Ricer (Fachdienst Bürgerbüro) | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Frau Bianca Riebesell (Fachdienst Bürgerbüro) | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 301 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de | |
Herr Christian Wolf (Fachdienstleitung) | |
Rathaus Tostedt, Zimmer 300 // EG Schützenstraße 26 a 21255 Tostedt Telefon: 04182 298-333 Telefax: 04182 298-108 E-Mail: buergerbuero@tostedt.de |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus Tostedt, Schützenstraße 26 a, 21255 Tostedt