Statistik zur Einreichung des Bürgerbegehrens
22.06.2010„Keine Rathauserweiterung in Tostedt“
Erforderliche Zahl der gültigen Unterschriften: 2.024
Das sind 10 % der Zahl der Wahlberechtigten der Samtgemeinde Tostedt (entscheidend ist hier die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Samtgemeindewahl, hier: 20.232).
Wahl- bzw. antragsberechtigt und damit unterstützungsbefugt sind alle Personen, die am Einreichungstag des Bürgerbegehrens (10.06.2010) deutsch oder anderer EU-Bürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Samtgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zahl der eingereichten Unterschriftenlisten: 640
Zahl der eingereichten Unterschriften: 6.255
Zahl der ungültigen Unterschriften: 699
Zahl der gültigen Unterschriften 5.556
Anmerkung:
Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt am heutigen Tage (21.06.2010) 20.847. Sofern heute der Abstimmungstag wäre, hätten also 26,65 % der Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren gestimmt. Ein etwaiger Bürgerentscheid wäre in dieser Fiktion also erfolgreich, allerdings sind bisher keine Gegenstimmen („Nein") möglich und zählbar gewesen. Diese Stimmen müssten bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid als weitere Voraussetzung ja auch weniger sein als die „Ja"-Stimmen.
Die Voraussetzung der erforderlichen Zahl der Unterstützungsunterschriften ist mithin erfüllt.






